Mietpreiserhöhung: BGH klärt die Voraussetzungen bei Indexmietvertrag

Im Jahre 2006 hatten Mieter aus München mit ihrem Vermieter einen Indexmietvertrag abgeschlossen. Indexmietvertrag bedeutet, dass die Miete dann angepasst wird, wenn sich der maßgebliche Verbraucherpreisindex ändert. Der Index misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Im vorliegenden Fall erhöhte der Vermieter im Jahre 2013 die Kaltmiete um 85 Euro, also von 690 Euro auf 775 Euro. Begründet hat der Vermieter mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes seit Vertragsschluss, hat jedoch keine Angaben zur prozentualen  Veränderung der Indexdaten gemacht.

Der Mieter fand allerdings die Mieterhöhung als unzureichend begründet. Er zahlte daher den alten Mietbetrag weiter. Ein Jahr später zog der Mieter aus. Seine Mietschuld verrechnete der Vermieter mit der hinterlegten Kaution. Nun klagte der Mieter auf Auszahlung der vollständigen Kaution und erhielt vor dem Landgericht München recht. Zwar sei es nach dem Wortlaut des Gesetzes  (§ 557b Abs. 3 Satz 2 BGB) nicht erforderlich, so die Richter, im Mieterhöhungsschreiben die Differenz zwischen dem Ausgangspreisindex und dem geänderten Preisindex in einem Prozentsatz anzugeben, nach „Sinn und Zweck der Vorschrift“ wäre es dennoch erforderlich. Ein durchschnittlicher Mieter solle die Mieterhöhung nachvollziehen können.

Der BGH hat das vorinstanzliche Urteil korrigiert und verurteilte den Mieter zur Zahlung der erhöhten Miete. Die höchstrichterliche Instanz begründete ihre Entscheidung damit, dass der Wortlaut des Gesetzes bezüglich der zu machenden Angaben eindeutig und abschließend ist. Es sei ausreichend, dass der Vermieter “die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag” angebe. Der Vermieter solle dem Mieter einzelne einfache Rechenschritte nicht vorrechnen. Es ist auch für einen durchschnittlichen Mieter nachvollziehbar, dass die Indexmiete im gleichen Verhältnis wie der Index ändere. Die Mieterhöhung sei daher wirksam gewesen.

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