WEG-Recht: Neue WEG-Reform auf dem Vormarsch

Im Sommer wurde der Startschuss für die neue WEG Reform gelegt. Das WEG Recht ist seit der Reform in Jahre 2007 unverändert. Viele Streitfragen sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden worden und sollen nun gesetzlich verankert werden.

Die Änderungen des WEG-Rechtes sind insbesondere in folgenden Fragen angedacht:

Die Kostentragung bei baulichen Veränderungen und Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sollen flexibler gestaltet werden. So soll es künftig möglich sein, nicht nur die unmittelbaren Kosten einer Maßnahme, sondern auch deren Folgekosten per Mehrheitsbeschluss einzelnen Eigentümern aufzuerlegen.

Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlungen: diese unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beschlussfähig sein, sofern hierauf in der Einberufung hingewiesen wurde.

Auch die Regelungen zum Verwaltungsbeirat sollen gelockert werden. Die Mietglieder sollen künftig über die Zahl der Mietglieder selbst entscheiden können. Die Amtszeit soll auf 4 Jahre beschränkt werden, wobe die Wiederwahl nicht ausgeschlossen wird. Ebenso soll im Gesetz geregelt werden, dass die Beiratsmitglieder von der Gemeinschaft Aufwendungsersatz verlangen können.

Anfechtungsklagen: die Beschlüsse sollen künftig im Wege der einstweiligen Anordnung außer Kraft gesetzt werden.

Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Wohnungseigentümer sollen mit einfacher Mehrheit den Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Maßnahmen für die Schaffung von Barrierefreiheit beschließen können. Im Mietrecht sollen die Mieter das Recht bekommen, eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge zu verlangen.

Werdende WEG-Gemeinschaft soll künftig gesetzlich geregelt werden

Viele Verbände, u.a. auch der Deutsche Anwaltverein (DAV-Stellungnahme 44-18 zur WEG-Reform) haben bereits Ihre Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben. Die Reform sollte spätestens 2021 abgeschlossen und verabschiedet werden.

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